projets
91/19/0317•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0317
91/19/0317Cour administrative suprême17 févr. 1992
Ermessen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.