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91/19/0240•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0240
91/19/0240Cour administrative suprême28 oct. 1991
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Bescheidcharakter Bescheidbegriff Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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