projets
91/19/0068•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0068
91/19/0068Cour administrative suprême20 juin 1991
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteiengehör Allgemein Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Allgemein VwRallg10/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.