Verwaltungsgerichtshof 91/17/0047

91/17/0047Cour administrative suprême13 nov. 1992

Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/17/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die im Jahre 1984 fällig gewordenen Abgabenschuldigkeiten betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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