Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/16/0018
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.09.1991
Spruch
A.
den Beschluß gefaßt:
Die auf Art. 131a und 132 B-VG gestützten und unter einem erhobenen Maßnahme- und Säumnisbeschwerden werden als unzulässig zurückgewiesen.
B.
zu Recht erkannt:
Der oben bezeichnete Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.