Verwaltungsgerichtshof 91/13/0199

91/13/0199Cour administrative suprême24 nov. 1993

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverständiger Entfall der Beiziehung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1981 sowie Einheitswert zum Betriebsvermögen zum 1. Jänner 1982 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde (hinsichtlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1980 sowie Einheitswert des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1981) als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.