Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/13/0148
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 11.03.1992
Spruch
I) Das Verfahren betreffend Erlassung endgültiger
Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1965 bis 1974 und 1977 bis 1983 wird eingestellt.
II) Die Beschwerde betreffend Erlassung endgültiger Körperschaftsteuerbescheide 1975 und 1976 sowie endgültiger Gewerbesteuerbescheide 1965 bis 1973 wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 6.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.