Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/13/0138
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.09.1994
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird zurückgewiesen. Der Erstbeschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen;
2. zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird auf Grund der Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.