Verwaltungsgerichtshof 91/13/0128

91/13/0128Cour administrative suprême22 déc. 1993

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1993

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die zu 91/13/0128 protokollierte Beschwerde wird im Umfang der Anfechtung der Absprüche des dort angefochtenen Bescheides über die Abweisung von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 1989 und 1990, je samt Folgejahren, zurückgewiesen;

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen werden beide Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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