Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/13/0119
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.07.1993
Spruch
A) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, zurückgewiesen,
B) zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer und von der Drittbeschwerdeführerin erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.