Verwaltungsgerichtshof 91/13/0092

91/13/0092Cour administrative suprême15 sept. 1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/13/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Abspruch über den Einheitswert des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1987 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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