Verwaltungsgerichtshof 91/11/0001

91/11/0001Cour administrative suprême4 juin 1991

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/11/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.06.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Abweisung von Insolvenz-Ausfallgeld in der im Antrag vom 3. September 1985 begehrten Höhe wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren hinsichtlich der Stempelgebühren wird abgewiesen.

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