Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/10/0223
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 29.06.1992
Spruch
I. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie den Ausspruch des angefochtenen Bescheides über die dem Beschwerdeführer zur Last gelegte Straftat betrifft, zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.