Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/10/0211
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.12.1992
Spruch
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.630,-- und den Erstbeschwerdeführern darüber hinaus weitere Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.