Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/10/0206
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.09.1992
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin wird abgewiesen.
Die vom Tiroler Landesumweltanwalt zur Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers eingebrachte Gegenschrift und das entsprechende Kostenbegehren werden zurückgewiesen.