Verwaltungsgerichtshof 91/09/0190

91/09/0190Cour administrative suprême25 juin 1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1992

Spruch

Der Punkt 1 des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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