Verwaltungsgerichtshof 91/09/0098

91/09/0098Cour administrative suprême30 oct. 1991

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius Begründung von Ermessensentscheidungen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/09/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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