Verwaltungsgerichtshof 91/08/0033

91/08/0033Cour administrative suprême12 mai 1992

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren des Erstmitbeteiligten wird abgewiesen.

Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wird zurückgewiesen.

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