Verwaltungsgerichtshof 91/06/0166

91/06/0166Cour administrative suprême23 janv. 1992

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Ermessen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen von S 11.600,-- und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der Zweitbeschwerdeführerin wird abgewiesen.

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