Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 91/05/0077
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.09.1991
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm eine elektrizitätsrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung erteilt wurde (Spruchteil A), wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.