Verwaltungsgerichtshof 91/04/0281

91/04/0281Cour administrative suprême25 févr. 1992

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/04/0281

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm der Beschwerdeführerin L Verpflichtungen auferlegt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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