Verwaltungsgerichtshof 91/03/0013

91/03/0013Cour administrative suprême3 juil. 1991

Regest

Alkotest Voraussetzung Alkotest Straßenaufsichtsorgan

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/03/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.07.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b i. V.m. § 5 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und bestraft wurde sowie im Ausspruch über den Kostenersatz, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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