Verwaltungsgerichtshof 91/02/0074

91/02/0074Cour administrative suprême25 sept. 1991

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Überschreiten der Geschwindigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/02/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seiner Aussprüche über die Strafe und die Kostenbeiträge wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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