Verwaltungsgerichtshof 91/01/0043

91/01/0043Cour administrative suprême5 juin 1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Arbeitsrecht Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Diverses Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfügungen im Zusammenhang mit der Erlassung und Anfechtung von Verordnungen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Verordnungen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 91/01/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.011,70 (insgesamt S 3.035,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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