Verwaltungsgerichtshof 90/19/0555

90/19/0555Cour administrative suprême4 sept. 1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0555

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1992

Spruch

1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. Dem Antrag des Beschwerdeführers auf Abtretung der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wird nicht Folge gegeben.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.