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90/19/0458•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0458
90/19/0458Cour administrative suprême28 oct. 1991
Schlepper
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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