Verwaltungsgerichtshof 90/19/0245

90/19/0245Cour administrative suprême24 sept. 1990

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0245

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Ausspruch über die Strafen und über den Ersatz der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.