projets
90/19/0244•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0244
N gegen Bundespolizeidirektion Villach vom 5. September 1989, Zl. Fr-1999/75, betreffend Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.