Verwaltungsgerichtshof 90/19/0205

90/19/0205Cour administrative suprême2 juil. 1990

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Straf- und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen, d.h. hinsichtlich des Schuldspruches, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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