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90/19/0201•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0201
R gegen Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 14. Jänner 1990, Zl. Fr-1169/89, betreffend Aufenthaltsverbot
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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