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90/19/0170•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0170
90/19/0170Cour administrative suprême8 oct. 1990
Familie klosterähnliche Gemeinschaften VwRallg7Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung wie Wohnsitz usw
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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