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90/19/0148•Verwaltungsgerichtshof 90/19/0148
90/19/0148Cour administrative suprême22 oct. 1990
Rechtsgrundsätze FristenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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