Verwaltungsgerichtshof 90/19/0040

90/19/0040Cour administrative suprême26 févr. 1990

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/19/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Bestätigung des Punktes 4 des erstinstanzlichen Straferkenntnisses im Ausspruch über die Strafe und den Kostenersatz sowie hinsichtlich des diesbezüglichen Ausspruches über die Kosten des Berufungsverfahrens wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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