Verwaltungsgerichtshof 90/17/0433

90/17/0433Cour administrative suprême30 sept. 1993

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Rechtsträger der belangten Behörde Verschiedene Rechtsträger Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/17/0433

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Wiener Börsekammer hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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