Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/17/0313
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.12.1991
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung im Verfahren nach § 14 Abs. 7 des Beteiligungsfondsgesetzes zurückgewiesen wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.