Verwaltungsgerichtshof 90/16/0097

90/16/0097Cour administrative suprême27 juin 1991

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1991

Spruch

Die Beschwerde der Zweit- und der Drittbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen;

B.

zu Recht erkannt:

Die Beschwerde der Erstbeschwerdeführerin wird als unbegründet

abgewiesen.

C.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- zu gleichen Teilen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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