Verwaltungsgerichtshof 90/16/0015

90/16/0015Cour administrative suprême20 juin 1990

Regest

Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/16/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.