Verwaltungsgerichtshof 90/15/0183

90/15/0183Cour administrative suprême24 juin 1991

Regest

Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Andere rechtliche Beurteilung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/15/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1991

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 1986 betrifft, zurückgewiesen;

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1979 und 1980 sowie betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1979 bis 1986 wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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