Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/15/0183
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.06.1991
Spruch
1. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 1986 betrifft, zurückgewiesen;
2. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1979 und 1980 sowie betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1979 bis 1986 wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.