Verwaltungsgerichtshof 90/14/0043

90/14/0043Cour administrative suprême16 avr. 1991

Regest

Angehörige nahe Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen Verträge zwischen nahen Angehörigen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/14/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er das Jahr 1980 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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