Verwaltungsgerichtshof 90/13/0299

90/13/0299Cour administrative suprême16 sept. 1992

Regest

freie Beweiswürdigung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/13/0299

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1992

Spruch

  1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 1989 betrifft, zurückgewiesen.

  1. zu Recht erkannt:

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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