Verwaltungsgerichtshof 90/12/0297

90/12/0297Cour administrative suprême22 avr. 1991

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/12/0297

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Stadtgemeinde B hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.