Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/12/0247
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.02.1992
Spruch
I. hinsichtlich des Punktes 4 des Antrages der Beschwerdeführerin vom 9. Jänner 1989 den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Hinsichtlich der in den Punkten 1. bis 3. des Antrages der Beschwerdeführerin vom 9. Jänner 1989 erhobenen, auf ihr aktives Dienstverhältnis bezogenen dienstrechtlichen Feststellungsbegehren, zu Recht erkannt:
Der Antrag der Beschwerdeführerin wird im dargestellten Umfange gemäß § 8 AVG iVm §§ 1 und 3 DVG zurückgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.