Verwaltungsgerichtshof 90/11/0199

90/11/0199Cour administrative suprême1 oct. 1991

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 lebenswichtig Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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