Verwaltungsgerichtshof 90/11/0085

90/11/0085Cour administrative suprême23 oct. 1990

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/11/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.1990

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie den die Erteilung einer Lenkerberechtigung anordnenden Ausspruch des angefochtenen Bescheides betrifft, zurückgewiesen; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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