Verwaltungsgerichtshof 90/10/0052

90/10/0052Cour administrative suprême28 févr. 1992

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/10/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchpunktes 2. im Umfang des Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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