Verwaltungsgerichtshof 90/09/0141

90/09/0141Cour administrative suprême13 déc. 1990

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/09/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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