Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/08/0154
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.09.1993
Spruch
1. Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als damit die Versicherungspflicht der Mitbeteiligten R Walter, B Günter,
D Gerhard, D Ferdinand, H Franz, H Peter, L Karl, P Manfred,
R Thomas, R Karl, S Gerhard, W Rene und W Heinz festgestellt wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
2. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Stempelgebührenersatz wird abgewiesen.