Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/08/0153
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.04.1991
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Abspruch über den Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. September 1983 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.