Texte intégral
Verwaltungsgerichtshof 90/07/0139
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.02.1992
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,--, sowie der zweit- und drittmitbeteiligten Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der zweit- und drittmitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.