Verwaltungsgerichtshof 90/05/0041

90/05/0041Cour administrative suprême18 sept. 1990

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- sowie dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Erstmitbeteiligten und das Kostenersatzbegehren der Gerlinde M werden abgewiesen.

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